Ab 1. Februar 2024 muss das Produktionsland von Brot und Backwaren im Offenverkauf schriftlich deklariert werden.

In den letzten Jahren sind die Importe von Backwaren stetig angestiegen. Obwohl die meisten Konsumentinnen und Konsumenten gemäss aktuellen Umfragen einheimische Lebensmittel bevorzugen, ist die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf oftmals nicht ersichtlich, da eine schriftliche Herkunftsdeklaration bisher freiwillig war.

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, tritt per 1. Februar 2024 die Pflicht zur Herkunftsangabe von Brot und Backwaren im Offenverkauf in Kraft. Dies bedeutet, dass Restaurants, Detailhändler und Bäckereien das Herstellungsland der angebotenen Produkte schriftlich deklarieren müssen.

Bei Romer’s Hausbäckerei kaufen Sie Schweizer Backwaren

Kunden von Romer’s Hausbäckerei können ihre Backwaren guten Gewissens als Schweizer Produkte ausloben. Bis auf wenige Ausnahmen* werden sämtliche Artikel an unseren beiden Standorten in Benken SG und Oberburg BE hergestellt. Um Sie bei der korrekten Herkunftsdeklaration zu unterstützen, finden Sie hier eine Liste aller Artikel mit Angabe des Produktionslandes.

* Nicht aus Schweizer Produktion:
10960 Buttertoast (AT); 10962 Mehrkorn-Toastbrot (AT); 15100 Pizza Base (IT); 9800 Pizza Margherita (IT); 9801 Pizza Prosciutto e Funghi (IT); 9840 Pizza Vulcano (IT); 9873 Pizza Flauto Prosciutto (IT); 9874 Mini Calzone Pomodoro Mozzarella (IT); 9003 Croque Monsieur (Brot: AT); 10755 Apfelstrudel-Schnitte (IT); 26472 Ciabatta classic glutenfrei (PL), 26475 Bauernbrot glutenfrei (PL)